Satzung CVJM Rußheim e.V.
Satzung des Christlichen Vereins Junger Menschen Rußheim e.V. in der Fassung vom 08.03.2019 (§§ 1 - 12, 4 Seiten)
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Christlicher Verein Junger Menschen" (CVJM) und hat seinen Sitz in Dettenheim-Rußheim. Er ist rechtsfähig durch Eintragung im Vereinsregister.
§ 2 Grundlage und Ziel
Der CVJM Rußheim will allen Menschen auf der Grundlage biblischen Glaubens und Lebens an Leib, Seele und Geist dienen. Er sucht diesen Dienst auszuführen nach der "Pariser Basis" des Weltbundes des CVJM: "Die Christlichen Vereine Junger Menschen haben den Zweck, junge Menschen miteinander zu verbinden, die Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter den jungen Menschen auszubreiten." Der Dienst geschieht in der Bindung an die Bekenntnisgrundlage der evangelischen Kirche.
§ 3 Arbeitsgebiete
1. Die Verkündigung und Ausbreitung des Wortes Gottes steht im Mittelpunkt des Vereinslebens.
2. Der Verein dient - soweit möglich und erforderlich - seinen Mitgliedern und Gästen durch
a) Bibelstunden, Evangelisationen, Vorträge, Bildungsarbeit Gesang, Musik, Spiel, Leibesübungen, Freizeiten, Fahrt und Lager, Wandern und gesellige Veranstaltungen, soweit diese Dienste mit den Grundlagen und dem Zweck des Vereins vereinbar sind.
b) durch Beratung und Beistand in äußeren und inneren Nöten
3. Angebote zur sportlichen Betätigung in spezifischen Sportgruppen oder als Teil der Arbeit in den jeweiligen Sportgruppen.
4. Der Verein kann für seine Arbeit einzelne Abteilungen nach den jeweiligen Erfordernissen bilden.
§ 4 Entstehung einer Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, wenn sie die Aufnahme beim Vorstand des Vereins beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Austritt, der jederzeit schriftlich erfolgen kann
- durch Tod
- durch Ausschluss.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten gegen die Ziele des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand, der das Mitglied hören muss.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) der Mitarbeiterkreis
c) die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus der/dem:
- 1. Vorsitzenden
- 2. Vorsitzenden
- 3. Vorsitzenden
- Schriftführer
- Kassier.
Diese werden auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung durch Stimmenmehrheit gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle eingeschriebenen Mitglieder, die mindestens 15 Jahre alt sind. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein eingeschriebenes Mitglied kommissarisch einsetzen.
1. Der Vorstand überwacht die gesamte Vereinsarbeit und die Durchführung der Beschlüsse, die gemeinsam verfasst wurden.
2. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Alle wichtigen Schreiben müssen jeweils die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern tragen.
3. Zu den besonderen Aufgaben des Schriftführers gehört: Die ordnungsgemäße Erledigung des Schriftverkehrs, die Führung des Mitgliederverzeichnisses.
4. Zu den besonderen Aufgaben des Kassiers gehört: Die ordnungsgemäße Buch- und Belegführung über die Einnahmen und Ausgaben, die Überwachung der Beitragseingänge und evtl. bestehender Abteilungskassen, die Führung eines Inventarverzeichnisses über die vereinsinternen Gegenstände, die Vorlage des Kassenberichts bei der Mitgliederversammlung, der zuvor von zwei Rechnungsprüfern geprüft sein muss.
5. Der Vorstand kann bei Bedarf auf drei Beisitzer erweitert werden. Diese werden bei der Mitgliederversammlung gewählt, sind Mitglieder des Vorstands und haben die Aufgabe den Vorstand zu unterstützen.
§ 8 Der Mitarbeiterkreis
1. Zum Mitarbeiterkreis gehören:
Die Vorstandsmitglieder
die Beisitzer
die Leiter der einzelnen Abteilungen.
Darüber hinaus gehören alle Mitarbeiter und tätigen Mitglieder mit beratender Stimme zum Mitarbeiterkreis.
2. Der Mitarbeiterkreis soll monatlich zusammentreten und wird vom 1. Vorsitzenden einberufen und gleitet.
3. Der Mitarbeiterkreis hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Die regelmäßige Programmberatung und -gestaltung
b) Planung, Vorbereitung und Durchführung von größeren und gemeinsamen Veranstaltungen
c) Die Zurüstung der Leiter und Mitarbeiter
d) Die Berufung und Einsetzung der Leiter der einzelnen Abteilungen
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet jährliche einmal - möglichst im ersten Quartal - statt. Die eingeschriebenen Mitglieder sind dazu mindestens acht Tage vorher vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.
2. Auf Wunsch des Vorstandes oder schriftlichen Antrags von 1/4 der eingeschriebenen Mitglieder muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung abgehalten werden.
3. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme der Jahresberichte und des Kassenberichtes
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
d) Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Wünsche und Anträge
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
§ 10 Finanzierung
a) durch Beiträge der Mitglieder
b) durch Spenden und Zuwendungen
c) durch sonstige Erträge
§ 11 Allgemeine Bestimmungen zu den §§ 7 - 9
1. Die drei Vorsitzenden sind gleichberechtigt. Wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist, werden die Aufgaben vom 2. oder 3. Vorsitzenden übernommen.
2. Von sämtlichen Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und einem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
3. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit verfasst.
§ 12 Verschiedene Bestimmungen
1. Der CVJM Rußheim e.V. ist dem CVJM Landesverband Baden e.V. mit Sitz in Unteröwisheim als Mitglied angeschlossen. Er ist damit auch Mitglied des Regionalverbandes Hardt-Kraichgau.
2. Alle Änderungen dieser Satzung - wobei § 2 mit seinem sachlichen Inhalt dauernd ausgenommen ist - bedürfen der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
3. Der CVJM Rußheim e.V. mit Sitz in Dettenheim-Rußheim verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den CVJM Landesverband Baden e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder Kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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Dettenheim-Rußheim, 08. März 2019
Der Vorstand:
Simon Schmidt, 1. Vorsitzender
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Daniel Raber, 2. Vorsitzender
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Henry Wagner, 3. Vorsitzender
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Karl-Heinz Schmidt, Kassier
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Karl Nees, Schriftführer
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